Presseportal

Ihre Pressemitteilung kostenlos und schnell im Internet

My2Web.de: Ihr Presseportal

Modeschnitt-Koblenz

My2Web Online Marketing Presseportal

Hallo Guest Sie sind eingeloggt.

Suche:

My2Web » Business » Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin:Vorsicht bei Abfindungszahlungen im Rahmen eines Aufhebungsvertrags

Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin:Vorsicht bei Abfindungszahlungen im Rahmen eines Aufhebungsvertrags

Als PDF-Datei anzeigen | Druckansicht
Pressemitteilung von: PR-Gateway
Gelesen: 119
Wortanzahl: 157


SeoKo


Zahlt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung im Rahmen eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrags, geht der Arbeitnehmer regelmäßig das Risiko ein, von der Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit zu erhalten. Keine Sperrzeit wird verhängt, wenn der Arbeitnehmer nach einer Kündigung des Arbeitgebers Kündigungsschutzklage erhebt und der Aufhebungsvertrag über die zu zahlende Abfindung dann vor Gericht geschlossen wird.

Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass sowohl die gesetzlichen als auch die tarifvertraglichen als auch die arbeitsvertraglichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Die jeweils längste Frist ist maßgeblich. Die Verhängung einer Sperrzeit müssen natürlich nur Arbeitnehmer fürchten, die noch keinen Anschlussjob haben.

Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, muss damit gerechnet werden, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. Dementsprechend verringert sich der tatsächlich dem Arbeitnehmer zur Verfügung stehende Abfindungsbetrag unter Umständen beträchtlich.

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Am Festungsgraben 1
10117 Berlin-Mitte
Tel. (030) 4 000 4 999
mail: Fachanwalt@Arbeitsrechtler-in.de

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Autor

Bredereck & WillkommnAlexander BrederecknAm Festungsgraben 1n10117nBerlinnfachanwalt@arbeitsrechtler-in.den030 4000 4999nhttp://www.arbeitsrechtler-in.den







Pressemeldung bewerten: Keine Bewertung vorhanden

Kommentare

Zu dieser Meldung wurde noch kein Kommentar abgegeben.

Kommentar hinzufügen


Enter the code shown

Visual CAPTCHA


Verlinken Sie diese Meldung: