Presseportal

Ihre Pressemitteilung kostenlos und schnell im Internet

My2Web.de: Ihr Presseportal

Modeschnitt-Koblenz

My2Web Online Marketing Presseportal

Hallo Guest Sie sind eingeloggt.

Suche:

My2Web » Business » Maklerrecht: Muss eine Immobilienmakler die Objektangaben die er vom Verkäufer erhält auf ihre Richtigkeit hin überprüfen, bevor er das Objekt gegenüber dem Käufer mit diesen Angaben bewirbt?

Maklerrecht: Muss eine Immobilienmakler die Objektangaben die er vom Verkäufer erhält auf ihre Richtigkeit hin überprüfen, bevor er das Objekt gegenüber dem Käufer mit diesen Angaben bewirbt?

Als PDF-Datei anzeigen | Druckansicht
Pressemitteilung von: PR-Gateway
Gelesen: 106
Wortanzahl: 185


SeoKo


Der Bundesgerichtshof meint grundsätzlich nein (BGH, Urteil v. 18.01.2007, Az. XIII R146/06). Der Makler muss auch nicht ausdrücklich darauf hinweisen, dass er die Informationen nicht auf ihrer Richtigkeit überprüft hat. Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn die Angaben des Verkäufers für den Makler erkennbar unrichtig sind.

Außerdem darf der Makler nicht "Angaben ins Blaue" hinein machen. Wenn ihm Angaben über das Grundstück fehlen, muss er darauf hinweisen.

Praxistipp Käufer/Mieter: Vorsicht bei Maklerangaben im Exposé! Prüfen Sie alles genau auf seine Richtigkeit. Ziehen Sie insbesondere beim Kauf von Immobilien Sachverständige hinzu. Wer hier am falschen Ende spart, hat später den Schaden. Entsprechende Prozesse sind teuer und oft riskant.

Praxistipp Makler: Soweit Sie im Exposé bestimmte Angaben zusichern, Informationspflichten übernehmen oder ein besonderes Vertrauen in die Richtigkeit der Informationen wecken, sollten Sie vorher eine Prüfung vorgenommen haben. Wenn Sie vom Vermieter Angaben erhalten, können Sie sich aber grundsätzlich auf deren Richtigkeit verlassen und müssen nicht eigene Nachforschungen betreiben.

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Am Festungsgraben 1
10117 Berlin-Mitte
Tel. (030) 4 000 4 999
mail: fachanwalt@mietrechtler-in.de

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Autor

Bredereck & WillkommnAlexander BrederecknAm Festungsgraben 1n10117nBerlinnfachanwalt@mietrechtler-in.den030 4000 4999nhttp://www.mietrechtler-in.den







Pressemeldung bewerten: Keine Bewertung vorhanden

Kommentare

Zu dieser Meldung wurde noch kein Kommentar abgegeben.

Kommentar hinzufügen


Enter the code shown

Visual CAPTCHA


Verlinken Sie diese Meldung: