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Versicherte mit Künstlersozialkasse auch von Erhöhung der Arbeitslosenversicherung betroffen

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Pressemitteilung von: PR-Gateway
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SeoKo

Die vom Gesetzgeber beabsichtigte Erhöhung führt auch für Künstler und Publizisten bei freiwilliger Versicherung gegen Arbeitslosigkeit zu deutlichen finanziellen Einbußen.

Wer sich als Künstler und Publizist sozial über die Künstlersozialkasse abgesichert hat und zudem die freiwillige Arbeitslosenversicherung der Arbeitsagentur in Anspruch nimmt, muss durch das aktuelle Gesetzesvorhaben der Bundesregierung erhebliche finanzielle Nachteile befürchten. Wenn er oder sie weiterhin freiwillig versichert bleibt.

Denn kommt es so, wie von der Bundesregierung und den Arbeitsagenturen geplant, sind ab 1.1.2011 die doppelten Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung fällig. Ab 1.1.2012 sogar die vierfachen! Damit fielen die Vorteile des bisherigen und wesentlich günstigeren Beitrags von 15 Euro in den neuen und 18 Euro in den alten Bundesländern komplett weg. Die freiwillige Versicherung verkäme zu einer für unzählige Publizisten und Künstler viel zu teuren Versicherung, die sich bei genauem Hinsehen sogar in den meisten Fällen nicht mehr rentieren dürfte.

Auch die angedachte Erhöhung der prozentualen Beitragssätze zur Arbeitslosenversicherung täte das ihre, um diesen Effekt noch weiter nach oben zu schrauben. Als Beispiel sei hier genannt, dass der aktuelle Satz bei 2,8% liegt. Vor mehr als drei Jahren lag er noch bei 6,5% und es ist damit zu rechnen, dass er diese Regionen wohl wieder erklimmen wird.

Wer also dieser "freiwilligen" Erhöhung als Künstler oder Publizist nicht folgen muss, weil die monatlichen Umsätze eine stabile Sicherung der Lebenshaltungskosten ermöglichen, sollte sich einen Ausstieg aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung gut überlegen. Aber auch beim Ausstieg werden wohl ab 2011 Steine in den Weg der Austrittswilligen gelegt werden. Wer allerdings bis zum 31.3.2011 sein Sonderkündigungsrecht nutzt und die Versicherungspflicht rückwirkend zum 31.12.2010 beendet, hat nach aktuellem Stand die besten Karten zum sicheren Ausstieg.

Wer diese Möglichkeit allerdings nicht nutzt, bleibt erst einmal für mindestens fünf Jahre freiwillig pflichtversichert und kann erst danach wieder einen Kündigungsversuch wagen.

Wie sich Künstler und Publizisten entscheiden sollten, liegt an den finanziellen Möglichkeiten beziehungsweise den monatlichen Erträgen aus der eigenen Selbstständigkeit. Detlef Husemann vom Verein Freie Wildbahn e. V. http://ksk.freie-wildbahn-ev.de , der sich um die Belange von Publizisten und Künstlern vor allem mit Blick auf die Aufnahme in die Künstlersozialkasse befasst, rät daher:

"Prüfen Sie genau, ob eine Weiterversicherung für Sie nicht immense finanzielle Nachteile mit sich bringt und ob die Arbeitslosenversicherung für Sie überhaupt noch Sinn macht. Denn wer heute 18 Euro monatlich zahlt und ab 2011 für mindestens fünf Jahre zum Beispiel 70 Euro zahlen muss, kommt in diesen fünf Jahren auf 4.200 Euro an Beiträgen. Wenn Ihre Selbstständigkeit also so gut läuft, dass Sie auf die freiwillige Arbeitslosenversicherung verzichten können, sollte über eine baldige Kündigung nachgedacht werden."

Weitere Informationen zur Thematik der freiwilligen Arbeitslosenversicherung sowie zur Aufnahme in die Künstlersozialkasse sind bei Freie Wildbahn e. V. erhältlich.

http://www.freie-wildbahn-ev.de

Der Verein Freie Wildbahn e.V. entwickelte sich in ersten Gesprächen im Jahr 2005 mit dem Ziel, das soziale Netz für Existenzgründer und Freiberufler aus Kunst-, Medien- und Kulturberufen stetig auszubauen. Die Künstlersozialkasse und die damit verbundenen Aufnahmekriterien sind bis heute das am meisten angefragte Thema der Beratungsarbeit des Vereins. Hinzu kommt die umfassende Beratung in allen steuer- und rechtsrelevanten Bereichen. Um ein möglichst breites Spektrum abzudecken, sind bei Freie Wildbahn Experten aus den Aufgabenkreisen Medien, Kunst und Kultur, sowie Recht, Steuern und Versicherung tätig. Die Leistungen des Vereins sowie die Anmeldemöglichkeiten zur Mitgliedschaft sind auf der Website ersichtlich.

www.freie-wildbahn-ev.de

Die Künstlersozialkasse ist keine Versicherung für Künstler, wie oft geglaubt wird. Es handelt sich um eine Behörde, die auf Antrag eines Medienberuflers, Künstlers, Publizisten oder Journalisten prüft, ob hier das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) greift. In diesem Fall unterliegt der selbständige Antragsteller in aller Regel dem gesetzlichen Sozialversicherungssystem und wird pflichtversichert in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die KSK übernimmt die Aufgabe eines Arbeitgebers und steuert dann die "Arbeitgeberanteile" wie bei einem Arbeitnehmer bei. Diese Pflichtversicherung kann erhebliche Vorteile haben, sollte aber bereits vor der ersten Kontaktaufnahme abgewogen werden, da bereits die Kontaktaufnahme, per Telefon, Fax oder Mail als Meldung gewertet werden kann und sich somit als der Stichtag für die rückwirkende Fälligkeit von Beitragszahlungen entpuppen kann.

http://ksk.freie-wildbahn-ev.de/

Autor

Freie Wildbahn e. V.nDetlef HusemannnWiebelsheidestr. 51n59757 Arnsbergn02932 - 90 26 924nnwww.freie-wildbahn-ev.de nnnn Pressekontakt:norange°clou | Texter und PR-AgenturnRinco AlbertnHolnsteinweg 26n96120nBischbergnalbert@orangeclou.den0951-3017137nhttp://www.orangeclou.den







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