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?bertragung von Eigentum an Immobilien

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Pressemitteilung von: Gast
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SeoKo

Der Gesetzgeber muss die Berechnung der Erbschaftssteuer neu regeln. In welche Richtungen die Änderungen gehen werden ist derzeit reine Spekulation.

 
Es ist sehr wahrscheinlich, dass zukünftig die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer aus dem Verkehrswert der Immobilie berechnet wird.  Daher rückt immer mehr die Übertragung von Eigentum gegen Leistungsauflage, noch zu Lebzeiten, in den Mittelpunkt des Interesses. Grundlage für die meisten Berechnungen und Entscheidungen in dieser Richtung ist der Verkehrswert der Immobilie.
 
Der Verkehrswert setzt sich in aller Regel zusammen aus dem Wert des Grundstücks und dem derzeitigen Wert der Bebauung und dem Ertrag, der daraus erwirtschaftet wird.
 
Der Wert des Grundstücks richtet sich u.a. nach dem Bodenrichtwert, der vom örtlichen Gutachterausschuss veröffentlicht wird. Je nach Art und Lage des Grundstücks in der Gemeinde können noch Zuschläge hinzu kommen oder Abschläge gemacht werden, beispielsweise für die große Nähe zur Autobahn, übermäßiger Lärm, Nähe zu stark befahrenen Straßenkreuzungen, Einschränkungen bei der Zufahrt, Wegerechte, Baulasten, usw.
 
Bei der Berechnung des Wertes der Bebauung fließen ebenfalls viele Faktoren ein: Alter und Unterhaltungszustand des Gebäudes, einfache oder gehobene Ausstattung, Fertighaus oder Massivhaus, Grundsrissgestaltung, Belüftung und Besonnung, Insektenbefall, etc. Da jedes Haus verschieden ist, können hier nur Anhaltspunkte genannt werden.
 
Falls es sich um eine vermietete Immobilie handelt, ist es natürlich wichtig, welchen Ertrag sie erwirtschaftet und ob dieser Ertrag auch nachhaltig erzielbar ist. Wenn eine Miete über der ortsüblichen Vergleichsmiete erzielt wird, kann sie natürlich nicht in voller Höhe in die Berechnungen einfließen, ebenso wenig wie die Miete für ungenehmigte Räume.
Da die Berechnung des Verkehrswertes ist ein sehr komplexes Thema ist, sollte dafür immer ein Gutachter hinzugezogen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie von
Barbara Koch, Wertermittlerin für Grundstücke und Immobilien (IHK),

Autor

Barbara Koch, Wertermittlerin für Grundstücke und Immobilien (IHK),

76275 Ettlingen, Tel.: 0178 / 154 96 89, BarbaraGKoch@aol.com,

http://www.koch-immobilienbewertung.de 

Mitglied im Ring Deutscher Gutachter, im Gutachterausschuss Ettlingen







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