Die Wohnriester - die neue Riester Rente Förderung
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Pressemitteilung von: nico123
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Bei der inzwischen Land auf, Land ab bekannte Wohnriester handelt es sich um die Eigenheimrente, die neue Form der Riester Rente Förderung, die es seit dem 01. Januar 2008 gibt. Eingeführt wurde die Wohnriester nach einer langen hitzigen politischen Diskussion und schließlich im Eigenheimrentengesetz umgesetzt. Gefördert werden soll durch diese Form der Riester Rente das Wohnungseigentum. Die Baubranche wird es sicherlich freuen, wenn sie in den nächsten Jahren aufgrund der Wohnriester wieder ein wenig mehr Aufträge bekommen.
Gefördert wird durch diese neue Form der Riester Rente, der Wohnriester, außer einem eigenen Haus auch eine Eigentumswohnung. Darüber hinaus kann durch die Wohnriester auch eine Genossenschaftswohnung und ein eigentumsähnliches bzw. ein lebenslanges Dauerwohnrecht gefördert werden. Die Voraussetzung ist allerdings, dass diese Wohnung vom Zulagenberechtigten auch selbst genutzt wird. Darüber hinaus muss das Objekt, das durch die Wohnriester gefördert wird, auch den Lebensmittelpunkt des Zulagenberechtigten darstellen. Die Voraussetzung ist allerdings, dass der Riester Rente Sparer im Rahmen der Wohnriester eine Förderung erhält ist, dass diese Wohnung bzw. dieses Haus im Inland liegt. Dies allerdings soll sich nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs bald ändern, denn begünstigt werden müssen für Grenzgänger auch Wohnungen im Ausland.
Gefördert wird die Riester Rente nach zwei Förderansätzen. Und zwar kann auch ein Riester Sparer, der bereits anderswo einen Riester Rente Vertrag hat kann ebenfalls auf die Wohnriester umsattteln. Und dann sind natürlich die neuen Riester Rente Kunden angesprochen. - So vielfältig wie heute war das Angebot an Riester Renten Verträgen noch nie. Aus diesem Grund lohnt sich ein Vergleich zwischen den Angeboten und Anlageformen auf jeden Fall.
Autor
nicola
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