Erbschaftssteuer-Kompromiss: Konjunkturprogramm f?r Steuerberater und Anw?lte ? Nachteil im Wettbewerb mit europ?ischen Nachbarn
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Pressemitteilung von: Gast
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Kritik kommt auch aus dem Mittelstand: „Im Wettbewerb mit unseren europäischen Nachbarn, die zum Teil die Erbschaftsteuer komplett abgeschafft haben, muss die Steuerlast insbesondere für die Klein- und Mittelbetriebe vermindert werden“, fordert Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW).
Nach wie vor ist nach Meinung von FDP-Politiker Thiele nicht erklärbar, warum eine börsennotierte Kapitalgesellschaft nie einen Cent Erbschaftsteuer aus dem Unternehmen zu zahlen hat: „Die Belastung trifft ausschließlich mittelständische Familienunternehmen. Die angedachten Ausnahmen sind derart weltfremd und praxisfern, dass sie nur in absoluten Ausnahmefällen tatsächlich greifen dürften. Damit bleibt der Grundsatz bestehen, dass das Betriebsvermögen mit dem zwei- bis vierfachen Wert, in Einzelfällen sogar deutlich darüber hinaus, bewertet wird. Auf diese höheren Werte wird dann zukünftig die Steuer fällig."
Auch sei die Trennung der Steuerklassen II und III nicht nachvollziehbar, da die Freibeträge und die Steuersätze völlig identisch seien. „Hier findet eine drastische Steuererhöhung schon bei kleinen Vermögen ab 20.000 Euro statt. Dies richtet sich insbesondere gegen Geschwister, aber auch gegen nichteheliche Lebensgemeinschaften, deren vererbtes Vermögen mit 30 Prozent Eingangssteuersatz besteuert wird, in der Spitze sogar 50 Prozent." Thiele kündigte an, dass sich die FDP-Fraktion im parlamentarischen Verfahren alle Rechte der Sachaufklärung vorbehalte, insbesondere auch eine Sachverständigenanhörung über bisher noch nicht bekannte Änderungsvorschläge der großen Koalition.
Auch die FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag hat den Berliner Kompromiss für eine Reform der Erbschaftssteuer kritisiert. „Die jetzt vorliegende Einigung von CDU/CSU und SPD enthält zwar einige begrüßenswerte Teilfortschritte – etwa die Freistellung von Ehepartnern bei der Vererbung selbstgenutzten Wohneigentums – bleibt jedoch insbesondere bei Betriebsübergaben unscharf und mittelstandsfeindlich“, so FDP-Fraktionschef Thomas Hacker.
Autor
Gunnar Sohn
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