Neue Spiegelordnung f?r LKWs
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Neue Spiegelordnung f?r LKWs
Mehr Sicherheit durch Weitwinkelspiegel
Das Online-Autoportal www.auto.de informiert, dass die Besitzer von LKWs laut einer neuen Regelung ab jetzt daf?r Sorge tragen m?ssen, dass ihre Fahrzeuge zus?tzlich zu den herk?mmlichen Seitenspiegeln mit sogenannten Anfahr- oder Rampenspiegel sowie Weitwinkelspiegel ausgestattet sind.
Das dient der Vermeidung von schweren Verkehrsunf?llen, die im Stra?enverkehr t?glich verursacht werden. Denn die Spiegelsituation schr?nkte bisher die Fahrersicht auf die Bereiche links und vor allem rechts des Fahrzeugs stark ein. Der Name des Schuld tragenden Ph?nomens lautet ?toter Winkel?.
Das neue Gesetz betrifft vor allem Nutzfahrzeuge ab einem zul?ssigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Die Wagen sollen nach dem 1. Januar 2000 zugelassen worden sein. Privatleute, die gr??ere Kraftwagen wie Campingautos oder Vans fahren, sind nicht verpflichtet, etwas zu ver?ndern.
Die neuen Weitwinkelspiegel befinden sich nun oberhalb der alten Seitenspiegel. Die Anfahrspiegel werden oberhalb der Beifahrert?r in H?he von 2 Metern angebracht. Die Qualit?t der Spiegel wird durch einen st?rkeren Kr?mmungsgrad ebenfalls erh?ht: So haben die LKW-Fahrer ab jetzt einen deutlich erweiterten Rundum-Blick. Sie k?nnen so die Verkehrssituation rechts und links des Fahrzeuges sowie des Anh?ngers wesentlich besser einsch?tzen.
Wer sich der neuen Spiegelpflicht nicht unterwirft, muss damit rechnen, nicht durch die anstehende Hauptuntersuchung durch die K?S (Kraftfahrzeug-?berwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverst?ndiger) zu kommen. Und ohne die n?tige Plakette darf nicht gefahren werden.
Weitere Informationen: www.auto.de/press
Autor
Tilo Sommer Public Relations ? Unister GmbH Barfu?g?sschen 11 04109 Leipzig ? Tel: +49/341/4928-
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